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FAQ

Worin unterscheidet sich eine einfache Übersetzung von einer beglaubigten Übersetzung? 

Die beglaubigte Übersetzung muss von einem offiziell anerkannten, ermächtigen Übersetzer erstellt werden und von diesem bescheinigt, gestempelt und unterschrieben werden. Es wird außerdem eine Kopie des Ursprungsdokuments an die Übersetzung geheftet. Diese Übersetzungen werden für Vorgänge bei Ämtern und Behörden benötigt.

Wie viel kostet eine beglaubigte, also offiziell anerkannte Übersetzung? 

Die Kosten einer Übersetzung können für gewöhnlich erst bestimmt werden, wenn das Dokument zur Ansicht vorgelegen hat. Hier finden Sie nähere Informationen dazu, wie die Kosten einer Übersetzung ermittelt werden. Wenn Sie ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen möchten, senden Sie mir bitte einen Scan des Dokuments per E-Mail an info@marta-gomez.com. Ich werde Ihnen in meiner Antwort die zu erwartenden Kosten und die Bearbeitungszeit mitteilen.

Das Amt hat mich gebeten, die Übersetzung zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Originals einzureichen. Können Sie als Übersetzer eine beglaubigte Kopie des Originals erstellen? 

Nein. Beglaubigte Kopien können nur bei einem Notar, in Universitäten oder beispielsweise Bürgerämtern erstellt werden.

Meine Dokumente enthalten persönliche Daten. Sind meine Daten sicher und werden sie vertraulich behandelt?

Natürlich. Als vom Oberlandesgericht Düsseldorf und vom spanischen Außenministerium ermächtigte Übersetzerin bin ich verpflichtet, die Daten meiner Kunden absolut vertraulich zu behandeln. Wir können zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, wenn Sie sich so sicherer fühlen.

Um Ihnen ein Angebot zusenden zu können, muss ich mir das Dokument vorab in digitaler Form ansehen. Um es zusätzlich zu schützen, können Sie mir ein passwortgeschütztes Dokument zusenden und mir das Passwort auf anderem Wege, zum Beispiel per SMS oder Telefon, mitteilen. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, schreiben Sie mich gerne an.

Der Übersetzer ist durch ein Gericht einer anderen Stadt oder eines anderen Bundeslandes ermächtigt. Ist die Übersetzung trotzdem gültig

Ja, Übersetzungen eines jeden durch ein beliebiges deutsches Gericht ermächtigten Übersetzers sind in ganz Deutschland gültig. Das bedeutet, dass die Übersetzung eines vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigten Übersetzers auch an Ihrem Wohnort gültig ist – beispielsweise in München. Hier und da kommt es jedoch vor, dass Ämter ihre eigenen Regeln haben. In so einem Fall ist es am besten, bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Woher weiß ich, dass der Übersetzer die für meine Übersetzung nötige Qualifikation besitzt?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Übersetzer die für die Beglaubigung der Übersetzung in Deutschland nötige Qualifikation hat, können Sie ihn in der offiziellen Datenbank für ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher suchen.

Wenn Sie in Spanien einen ermächtigten Übersetzer suchen, können Sie in der Liste ermächtigter Übersetzer des Außenministeriums (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) nachschauen.

Einige Übersetzer sind, so wie ich, in beiden Ländern ermächtigt. Unsere Übersetzungen sind in Deutschland und in Spanien gültig

Ich habe die Dokumente in meinem Herkunftsland übersetzen lassen. Nun heißt es, dass die Übersetzung hier nicht akzeptiert wird, weil sie durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer erfolgen muss. Können Sie mir meine bestehende Übersetzung stempeln und unterschreiben?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Mit unserem Stempel und unserer Unterschrift bescheinigen wir als Übersetzer, dass die Übersetzung korrekt ist. Aus diesem Grund müssen wir, wenn Sie als Kunde bereits eine Übersetzung haben, zunächst schauen, ob diese oder ein Teil von ihr verwendet werden kann. Außerdem müssen die Übersetzungen an die hier in Deutschland festgelegten rechtlichen Anforderungen angepasst und neu formatiert werden. Am besten ist es, einem Übersetzer die Übersetzung und die dazugehörigen Ursprungsdokumente zuzusenden und um ein Angebot zu bitten. 

Muss auch die Apostille, mit der mein Dokument versehen ist, übersetzt werden?

Ja, in fast 100 % der Fälle müssen auch die Apostille und die Legalisierungsvermerke des Dokuments übersetzt werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Dolmetscherin Marta Gomez_ret

Ich muss die beglaubigte Übersetzung in Spanien oder beim Konsulat einreichen. Wird sie dort akzeptiert?

Ja, das wird sie in jedem Fall. Da ich vom spanischen Außenministerium ermächtigt und zusätzlich beim spanischen Konsult in Düsseldorf registriert bin, sind meine Übersetzungen in Spanien gültig. So müssen Übersetzungen weder legalisiert noch mit einer Apostille versehen werden, wenn sie für Spanien bestimmt sin.

Und wie sieht es bei lateinamerikanischen Ländern aus?

Normalerweise werden sie auch dort problemlos akzeptiert. Manchmal muss die Übersetzung jedoch legalisiert, also mit einer Apostille versehen werden. Sie können direkt bei der Behörde nachfragen, bei der die Übersetzung eingereicht werden soll, ob die Unterschrift des Übersetzers überbeglaubigt (legalisiert) werden muss. Wenn ja, dann keine Panik – das Verfahren ist unkompliziert, kostet 25,00 € pro Dokument (die an das OLG Düsseldorf zu zahlen sind) und ich kümmere mich darum, die Übersetzungen und den dazugehörigen Antrag direkt an das OLG zu schicken. Die legalisierte Übersetzung und die Rechnung erhalten Sie per Post vom OLG. Der Vorgang dauert 1-2 Wochen, zusätzlich zu der Zeit, die ich brauche, um die Übersetzung fertigzustellen. Mehr zum Ablauf erfahren Sie hier.

Wie wird eine beglaubigte Übersetzung legalisiert oder mit einer Apostille versehen? Wann ist solch eine Legalisierung oder Apostillierung nötig?

Die in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung muss legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden, wenn sie für ein lateinamerikanisches Land bestimmt ist und eine solche Überbeglaubigung verlangt wurde. Im Zweifelsfall ist es wie immer das Beste, nachzufragen.

Die Übersetzung meines Abschlusses oder Zeugnisses entspricht keinem deutschen Abschluss. Warum ist das so?

Ermächtigte Übersetzer sind nicht für die Anerkennung von Abschlüssen zuständig, unabhängig davon, ob es sich um Schulabschlüsse, Hochschulabschlüsse oder Berufsausbildungsabschlüsse handelt. Die beglaubigte Übersetzung ist daher immer relativ wörtlich und ähnelt dem Wortlaut des Ursprungstextes. In einigen Fällen orientieren wir uns an den Vorschlägen des Portals Anabin. In anderen Fällen ist es nötig, die ursprüngliche Bezeichnung des Abschlusses stehen zu lassen und in Klammern eine wörtliche Übersetzung hinzuzufügen.

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