Haben Sie weitere Fragen?
Ich stehe jederzeit gerne zur Verfügung.
Nein. Beglaubigte Kopien können nur bei einem Notar, in Universitäten oder beispielsweise Bürgerämtern erstellt werden.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Mit unserem Stempel und unserer Unterschrift bescheinigen wir als Übersetzer, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Aus diesem Grund müssen wir, wenn Sie als Kunde bereits eine Übersetzung haben, zunächst schauen, ob diese oder ein Teil von ihr verwendet werden kann. Außerdem müssen die Übersetzungen an die hier in Deutschland festgelegten rechtlichen Anforderungen angepasst und neu formatiert werden. Schicken Sie mir die Übersetzung und die dazugehörigen Ursprungsdokumente gerne per E-Mail zu. Ich schaue mir die Unterlagen an und sende Ihnen ein Angebot zu.
Normalerweise nicht. Beglaubigte Übersetzungen werden auf der Grundlage einer eingescannten Kopie des Originals angefertigt. Ich schicke sie Ihnen dann per Post nach Hause, so dass Sie nicht extra zu mir fahren müssen. In einigen Fällen (z. B. Anerkennung von Gesundheitsberufen) kann es vorkommen, dass man Sie bittet, die Übersetzungen an das Originaldokument anzuheften. In diesem Fall können Sie mir die Unterlagen zusenden oder nach vorheriger Absprache persönlich vorbeibringen.
Ja, in 99 % der Fälle müssen auch die Apostille und die Legalisierungsvermerke des Dokuments übersetzt werden.
Natürlich. Als vom Oberlandesgericht Düsseldorf und vom spanischen Außenministerium ermächtigte Übersetzerin bin ich verpflichtet, die Daten meiner Kunden absolut vertraulich zu behandeln. Wir können zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, wenn Sie sich so sicherer fühlen.
Um Ihnen ein Angebot zusenden zu können, muss ich mir das Dokument vorab in digitaler Form ansehen. Um es zusätzlich zu schützen, können Sie mir ein passwortgeschütztes Dokument zusenden und mir das Passwort auf anderem Wege, zum Beispiel per SMS oder Telefon, mitteilen. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, schreiben Sie mich gerne an.
Als vereidigte Übersetzer sind wir nicht für die Anerkennung von Abschlüssen verantwortlich. Wir verwenden daher die Vorschläge auf dem Anabin-Portal als Referenz oder belassen den Titel in der Originalsprache und nennen die Übersetzung in Klammern. Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Ja, wenn Sie die Übersetzung in Deutschland einreichen müssen und dies wünschen, kann ich die beglaubigte Übersetzung für Sie einscannen. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Es bietet sich an, wenn die Dokumente vor Erhalt der Originalübersetzungen vorgelegt werden soll.
Wenn Sie die Übersetzung in Spanien einreichen, kann ich Ihnen die Übersetzung im PDF-Format mit elektronischer Signatur zukommen lassen. Inzwischen sind die meisten spanischen Behörden, Notare und Gerichte mit digitalen Übersetzungen vertraut.
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Ich stehe jederzeit gerne zur Verfügung.