Beglaubigte Übersetzung für Deutsch, Spanisch und Englisch

Meine Sprachdienstleistungen für beglaubigte Übersetzungen Spanisch, Deutsch und Englisch richten sich an alle, die Dokumente jeglicher Art von spanisch-, englisch- und deutschsprachigen Ländern benötigen. Sei es für die Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen, für Familienangelegenheiten wie Eheschließungen, Geburten oder Todesfälle, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Gerichtsverfahren oder die Suche nach Arbeitsstellen oder Wohnungen, zögern Sie nicht, mich bei jeglichen Fragen zu kontaktieren

Worin unterscheidet sich eine einfache Übersetzung von einer beglaubigten Übersetzung?

In Deutschland darf eine beglaubigte Übersetzung nur von einem offiziell ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Die Ermächtigung eines Übersetzers erfolgt durch ein deutsches Gericht nach Prüfung der Qualifikation und Eignung. Erst danach darf der Übersetzer eine Übersetzung mit Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen. Diese Übersetzungen werden für Vorgänge bei Ämtern und Behörden in Deutschland, Spanien, Lateinamerika, UK oder USA benötigt.

Sello de traductora del Tribunal Regional de Düsseldorf

Muss ich die Originaldokumente vorbeibringen oder per Post zuschicken?

Nein. Nach den einschlägigen Vorschriften müssen Sie mir die Originaldokumente nicht vorbeibringen oder zusenden. Für die beglaubigte Übersetzung reicht es aus, wenn Sie mir eine (gut lesbare) eingescannte Kopie der Originaldokumente per E-Mail zukommen lassen. Die Übersetzung wird an eine Fotokopie angeheftet und zusammen mit der Fotokopie bescheinigt und gestempelt. Der gesamte Vorgang wird also elektronisch abgewickelt, Sie müssen nicht persönlich im Büro erscheinen. Sobald die Übersetzung fertig ist, schicke ich sie Ihnen per Post oder E-Mail zu.

Welche Dokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel müssen alle fremdsprachigen Urkunden, Zertifikate, Eintragungen, Führerscheine und Ausweisdokumente beglaubigt übersetzt werden, wenn sie einer englischen, deutschen oder spanischen Behörde vorgelegt werden sollen. Darüber hinaus verlangen viele Universitäten und Schulen beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Nachweisen. Im Zweifel rate ich dem Kunden immer, sich zunächst von der Behörde/dem Empfänger bestätigen zu lassen, dass tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Ich fertige selbstverständlich auch nicht-beglaubigte Übersetzungen an.

Außerdem müssen häufig Dokumente beglaubigt übersetzt werden, die als Beweismittel in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, bei Immobilienverkäufen und Erbschaftsangelegenheiten eingesetzt werden sollen. Dazu können beispielsweise Gutachten, E-Mails, Briefe, Rechnungen oder Kaufverträge zählen. Im Folgenden sehen Sie eine Liste der Dokumente, die in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erfordern, welche ich für die Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch anbiete.

Sollte Ihr Dokument hier nicht zu finden sein, senden Sie mir bitte eine E-Mail an info@marta-gomez.com. Ich berate Sie gerne.

Beglaubigte Übersetzung von offiziellen Urkunden:

Geburtsurkunden – Heiratsurkunden – Taufscheine – Todesurkunden – Führerscheine – Führungszeugnisse – Namensänderungsurkunden – Ehefähigkeitsbescheinigungen – Einbürgerungsurkunden

Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Zeugnissen:

Hochschulabschlüsse – Akademische Abschlüsse – Studienunterlagen (Transcript of Records) – Schulzeugnisse – Abiturzeugnisse – Master-Abschlüsse – Lebensläufe – Diplome – Gesellenbriefe – Meisterbriefe – Akademische Unterlagen für die Anerkennung von Studien und Berufen – Europäische Diplomzusätze

Beglaubigte Übersetzung von Verträgen und notariellen Urkunden:

Arbeitsverträge – Mietverträge – Kaufverträge – Schriftstücke – Private Verträge – Eheverträge

Beglaubigte Übersetzung von Berichten:

Krankengeschichten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Jahresbilanzen – Geschäftsberichte – Steuererklärungen – Bankunterlagen

Beglaubigte Übersetzung von gerichtlichen und notariellen Dokumenten:

Urteile – Beweismittel – Strafanzeigen – Beschlüsse – Vollmachten – Gutachten – Korrespondenz – Legalisationen – die Haager Apostille

Ist Ihr Dokument nicht dabei?

Grundsätzlich kann jedes Dokument beglaubigt übersetzt werden. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an info@marta-gomez.com. Ich berate Sie unverbindlich.

Offizielle Übersetzung Digital: Präzision, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit in Deutsch, Spanisch und Englisch​

Die digitale Transformation hat auch vor der Übersetzungsbranche nicht Halt gemacht und die offizielle Übersetzung von Dokumenten in Deutsch, Spanisch und Englisch profitiert erheblich von diesen technologischen Fortschritten. Als professionelle Übersetzerin biete ich Ihnen einen modernen und effizienten Service für Ihre offiziellen Übersetzungen an. Die digitale Verarbeitung ermöglicht es mir, Ihre wichtigen Dokumente schnell und präzise zu übersetzen, ohne dabei die Qualität zu beeinträchtigen. Eine offizielle Übersetzung, die digital erstellt wurde, behält ihre rechtliche Gültigkeit bei und kann für behördliche Zwecke verwendet werden

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie erhalten Ihre benötigten Übersetzungen in kürzester Zeit, ohne auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit verzichten zu müssen, die Sie von einer offiziellen Übersetzung erwarten. Zudem ermöglicht die digitale Arbeitsweise eine reibungslose Zusammenarbeit über Distanzen hinweg. Sie können Ihre Dokumente bequem per E-Mail senden, und ich liefere Ihnen die fertige offizielle Übersetzung im gewünschten digitalen Format zurück. Diese Flexibilität spart nicht nur Zeit, sondern auch Ressourcen. 

Wie viel kostet eine beglaubigte, bestätigte oder offizielle Übersetzung?

Der Preis einer beglaubigten Übersetzung kann nicht festgelegt werden, ohne das Dokument vorab gesehen zu haben. In der Regel wird der Preis nach Normzeilen, Wörtern oder Zeitaufwand berechnet. Darüber hinaus können Zuschläge für Formatierungsarbeiten, handschriftliche Eintragungen, einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, Eilübersetzungen usw. erhoben werden. Auf meiner Honorarseite finden Sie weitere Informationen darüber, wie sich der Preis für eine beglaubigte Deutsch-Spanisch-Übersetzung berechnet. Wenn Sie ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, senden Sie mir bitte eine eingescannte Kopie an info@marta-gomez.com. Ich werde Ihnen ein unverbindliches Angebot mit dem Preis und der Bearbeitungszeit für Ihre Übersetzung zukommen lassen.

Ich habe die Dokumente in meinem Herkunftsland übersetzen lassen. Können Sie mir meine bestehende Übersetzung stempeln und unterschreiben?​

Ganz so einfach ist es leider nicht. Mit unserem Stempel und unserer Unterschrift bescheinigen wir als Übersetzer, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Aus diesem Grund müssen wir, wenn Sie als Kunde bereits eine Übersetzung haben, zunächst schauen, ob diese oder ein Teil von ihr verwendet werden kann. Außerdem müssen die Übersetzungen an die hier in Deutschland festgelegten rechtlichen Anforderungen angepasst und neu formatiert werden. Schicken Sie mir die Übersetzung und die dazugehörigen Ursprungsdokumente gerne per E-Mail zu. Ich schaue mir die Unterlagen an und sende Ihnen ein Angebot zu.

Wann muss eine beglaubigte Übersetzung legalisiert oder apostilliert werden?

Eine beglaubigte Übersetzung, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt wurde, muss legalisiert oder apostilliert werden, wenn sie in ein lateinamerikanisches Land vorgelegt werden soll. Ähnliches lässt sich über Übersetzungen beobachten, die in englischsprachigen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Australien vorgelegt werden. Dies ist jedoch nicht immer erforderlich. In die andere Richtung ist es nicht anders: Wenn die Übersetzung von einem in Spanien anerkannten Übersetzer angefertigt wurde, ist es möglich, dass Sie aufgefordert werden, die Übersetzung zu legalisieren, um sie in Deutschland vorlegen zu können. Am besten fragen Sie, wie immer, vorher nach.

Haben Sie weitere Fragen zur beglaubigten Übersetzung?

Nein. Beglaubigte Kopien können nur bei einem Notar, in Universitäten oder beispielsweise Bürgerämtern erstellt werden.

Ja, die Übersetzungen eines ermächtigten Übersetzers, der von einem deutschen Gericht bestellt wurde, sind in ganz Deutschland gültig. Mit anderen Worten: Wenn der Übersetzer, den Sie gefunden haben, vom OLG Düsseldorf bestellt ist und Sie in München wohnen, ist die Übersetzung auch in München gültig. Manche Behörden haben jedoch ihre eigenen, internen Regeln. Am besten fragen Sie im Zweifel dort nach, wo Sie die Übersetzung einreichen müssen. In Spanien wird nicht zwischen autonomen Gemeinschaften oder Provinzen unterschieden.

Ja, in 99 % der Fälle müssen auch die Apostille und die Legalisierungsvermerke des Dokuments übersetzt werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Übersetzer oder die Übersetzerin ermächtigt ist, die beglaubigte Übersetzung in Deutschland auszuführen, suchen Sie ihn/sie bitte in dieser offiziellen Datenbank für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher. Wenn Sie einen beeidigten Übersetzer in Spanien benötigen, finden Sie ihn in der Suchmaschine für beeidigte Übersetzer des spanischen Außenministeriums.

Einige Übersetzer sind wie ich in beiden Ländern ermächtigt. Unsere Übersetzungen sind in ganz Deutschland und in Spanien gültig.

Können Sie mir eine digitale Kopie der Übersetzung schicken?

Ja, wenn Sie die Übersetzung in Deutschland einreichen müssen und dies wünschen, kann ich die beglaubigte Übersetzung für Sie einscannen. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Es bietet sich an, wenn die Dokumente vor Erhalt der Originalübersetzungen vorgelegt werden soll.

Wenn Sie die Übersetzung in Spanien einreichen, kann ich Ihnen die Übersetzung im PDF-Format mit elektronischer Signatur zukommen lassen. Inzwischen sind die meisten spanischen Behörden, Notare und Gerichte mit digitalen Übersetzungen vertraut.

Meine Dokumente enthalten persönliche Daten. Sind meine Daten sicher und werden sie vertraulich behandelt?

Natürlich. Als vom Oberlandesgericht Düsseldorf und vom spanischen Außenministerium ermächtigte Übersetzerin bin ich verpflichtet, die Daten meiner Kunden absolut vertraulich zu behandeln. Wir können zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, wenn Sie sich so sicherer fühlen.

Um Ihnen ein Angebot zusenden zu können, muss ich mir das Dokument vorab in digitaler Form ansehen. Um es zusätzlich zu schützen, können Sie mir ein passwortgeschütztes Dokument zusenden und mir das Passwort auf anderem Wege, zum Beispiel per SMS oder Telefon, mitteilen. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, schreiben Sie mich gerne an.

Haben Sie weitere Fragen?

Ich stehe jederzeit gerne zur Verfügung.

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