Flüsterdolmetschen, auch Chuchotage genannt (vom französischen „chuchoter“, was „flüstern“ bedeutet), ist eine Form des Simultandolmetschens, bei der der Dolmetscher mit leiser Stimme in das Ohr von ein oder zwei Personen übersetzt. Diese Art des Dolmetschens wird häufig bei kleinen Besprechungen, Führungen, Verhandlungen, Gerichtsverfahren (z. B. Gerichtsverhandlungen) und in Situationen eingesetzt, in denen nur ein oder zwei Teilnehmer eine Verdolmetschung benötigen.
Merkmale des Flüsterdolmetschens:
- Gleichzeitigkeit: Wie beim Simultandolmetschen findet das Flüsterdolmetschen fast in Echtzeit statt, ohne dass der Redner das Ende seiner Rede abwarten muss. Der Dolmetscher hört dem Redner zu und flüstert gleichzeitig die Verdolmetschung in die Ohren der Zuhörer.
- Diskretion: Der Dolmetscher spricht leise, um die Sitzung oder Veranstaltung nicht zu stören, so dass die Zuhörer verstehen können, was gesagt wird, ohne die anderen Teilnehmer abzulenken.
- Keine spezielle Ausrüstung: Im Gegensatz zum Simultandolmetschen in der Kabine ist für das Flüsterdolmetschen keine technische Ausrüstung wie Kopfhörer oder Dolmetscherkabinen erforderlich. Es wird lediglich ein Dolmetscher benötigt, der sich in der Nähe der zu dolmetschenden Person(en) befindet.
- Kleine Anzahl von Zuhörern: Im Allgemeinen ist das Flüsterdolmetschen für maximal zwei Personen geeignet, da das Flüstern für mehr Personen schwierig sein und Unbehagen verursachen kann. Wenn mehr Personen gedolmetscht werden müssen, kommen häufig andere Methoden zum Einsatz, wie z. B. das Simultandolmetschen mit einer Anlage.