Beglaubigte Urkundenübersetzung in Deutsch und Spanisch
Beglaubigte Übersetzungen mit internationaler Gültigkeit: Deutschland, Spanien und Lateinamerika.

Beglaubigte Übersetzungen mit internationaler Gültigkeit: Deutschland, Spanien und Lateinamerika.
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen und Spanischen sind eine spezielle Form amtlicher Übersetzungen mit internationaler Gültigkeit. Diese Übersetzungen, auch als beglaubigte, amtliche, öffentliche oder beeidigte Übersetzungen bekannt, besitzen rechtliche Verbindlichkeit und werden von staatlichen Institutionen in deutsch- und spanischsprachigen Ländern anerkannt. Sie werden ausschließlich von beeidigten Übersetzern angefertigt, die oft auch als offizielle, ermächtigte oder öffentliche Übersetzer (auf Spanisch: traductores jurados, oficiales, públicos o peritos traductores) bezeichnet werden. Diese Fachleute verfügen über eine spezielle Zulassung, die ihnen von den zuständigen Behörden erteilt wurde.
Die vereidigten Übersetzer (traductores jurados) in Deutschland und Spanien sind in folgenden offiziellen Verzeichnissen registriert:
Das deutsche Verzeichnis kann in der offiziellen Datenbank der deutschen Gerichte eingesehen werden. Zudem finden Sie Datenbanken bei Berufsverbänden für Übersetzer wie dem BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer).
In Spanien ist das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Ministerio de Asuntos Exteriores, MAEC) für die Akkreditierung vereidigter Übersetzer für Deutsch und Spanisch zuständig. Eine Liste der offiziell vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Website des MAEC oder Sie können sich direkt an das Büro für Sprachendienste (Oficina de Interpretación de Lenguas) wenden.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung von Deutsch ins Spanische können je nach verschiedenen Faktoren variieren, wie zum Beispiel die Art des Dokuments, die Komplexität des Textes, das Format und der Umfang des Auftrags.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf meiner Preisseite. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihre beglaubigte Übersetzung von Deutsch oder Spanisch kostet, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an info@marta-gomez.com und senden Sie mir ein eingescanntes Bild des Dokuments. Ich werde Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit Preis und Lieferzeit zusenden.
Damit eine in Spanien angefertigte beeidigte Übersetzung (oder genauer gesagt, eine von einem in Spanien zertifizierten vereidigten Übersetzer unterzeichnete Übersetzung) in Deutschland gültig ist, muss sie ordnungsgemäß mit der Haager Apostille legalisiert sein. In umgekehrter Richtung gilt das Gleiche: Damit eine von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigte beeidigte Übersetzung in Spanien problemlos akzeptiert wird, muss die Übersetzung legalisiert sein.
Um den Legalisierungsprozess zu umgehen, gibt es vereidigte Übersetzer mit doppelter Anerkennung, die sowohl in Deutschland als auch in Spanien ernannt wurden. Daher werden unsere Übersetzungen in beiden Ländern ohne zusätzliche Legalisierungen oder Apostillen akzeptiert.
Theoretisch kann jedes Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden. In der Praxis sind es jedoch meist offizielle Dokumente oder solche, die für behördliche Vorgänge benötigt werden (bei Standesämtern, Gerichten, Universitäten oder Schulen usw.), die eine beeidigte Übersetzung zwischen Deutsch und Spanisch erfordern.
Zu den häufigsten Dokumenten gehören:
Ich helfe Ihnen auch bei der Abwicklung von beeidigten Übersetzungen in anderen Sprachen.
Es hängt davon ab, um welche Art von Verfahren es sich handelt und bei welcher Institution Sie die Übersetzung einreichen müssen. In Spanien beispielsweise akzeptieren Gerichte und Notare häufig digitale Übersetzungen. Deutschland hingegen verlangt für fast alle Verfahren Übersetzungen in Papierform, einschließlich der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Eintragungen beim Standesamt
Nein, es sei denn, Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt. Gemäß den Vorschriften reicht es aus, dem Übersetzer eine eingescannte Kopie zur Verfügung zu stellen, um die beeidigte Übersetzung anzufertigen. Falls Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der Person oder Institution nach, die die Unterlagen von Ihnen angefordert hat.
Als vereidigte Übersetzer sind wir nicht für die Anerkennung von Abschlüssen verantwortlich. Wir verwenden daher die Vorschläge auf dem Anabin-Portal als Referenz oder belassen den Titel in der Originalsprache und nennen die Übersetzung in Klammern. Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Ja, ohne Probleme. Da ich eine vom spanischen Außenministerium vereidigte Übersetzerin bin und auch beim Konsulat in Düsseldorf registriert bin, sind meine Übersetzungen in Spanien und bei allen konsularischen Vertretungen oder Botschaften Spaniens im Ausland gültig. Das bedeutet, dass meine Übersetzungen nicht legalisiert oder apostilliert werden müssen, wenn sie in Spanien abgegeben werden sollen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Übersetzung in Deutschland oder bei einer deutschen Botschaft im Ausland abgeben müssen, da ich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestellt wurde.
Ich bin auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt. Meine Übersetzungen werden daher auch in ganz Deutschland und den konsularischen Vertretungen und Botschaften im Ausland anerkannt. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland Sie Ihre Übersetzung einreichen müssen: Meine beglaubigten Übersetzungen sind in ganz Deutschland gültig.
Normalerweise werden meine Übersetzungen in Lateinamerika ohne Probleme akzeptiert, aber manchmal müssen sie legalisiert (apostilliert) werden. Fragen Sie bitte direkt bei der Behörde, bei der Sie das Dokument einreichen müssen nach, ob die Unterschrift des Übersetzers legalisiert werden muss. Wenn ja – keine Panik. Das Verfahren ist einfach, es kostet 25 Euro pro Dokument (so viel berechnet das Oberlandesgericht Düsseldorf). Ich schicke die beglaubigte Übersetzung zusammen mit dem Antrag direkt an das Gericht.
Das Gericht schickt Ihnen die legalisierte, beglaubigte Übersetzung und die Rechnung per Post zu. Dieser Vorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen, zusätzlich zu der Zeit, die ich für die Anfertigung der Übersetzung benötige.