Beglaubigte Übersetzung für Deutsch, Spanisch und Englisch

Meine Sprachdienstleistungen für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch richten sich an alle, die Dokumente jeglicher Art von spanisch- und deutschsprachigen Ländern benötigen. Sei es für die Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen, für Familienangelegenheiten wie Eheschließungen, Geburten oder Todesfälle, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Gerichtsverfahren oder die Suche nach Arbeitsstellen oder Wohnungen.

Worin unterscheidet sich eine einfache Übersetzung von einer beglaubigten Übersetzung?

In Deutschland darf eine beglaubigte Übersetzung nur von einem offiziell ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Die Ermächtigung eines Übersetzers erfolgt durch ein deutsches Gericht nach Prüfung der Qualifikation und Eignung. Erst danach darf der Übersetzer eine Übersetzung mit Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen. Diese Übersetzungen werden für Vorgänge bei Ämtern und Behörden in Deutschland, Spanien oder Lateinamerika benötigt.

Traduccion jurada de titulos y certificados
Sello de traductora del Tribunal Regional de Düsseldorf

Muss ich die Originaldokumente vorbeibringen oder Ihnen per Post zuschicken?

Nein. Nach den einschlägigen Vorschriften müssen Sie mir die Originaldokumente nicht vorbeibringen oder zusenden. Für die beglaubigte Übersetzung reicht es aus, wenn Sie mir eine (gut lesbare) eingescannte Kopie der Originaldokumente per E-Mail zukommen lassen. Die Übersetzung wird an eine Fotokopie angeheftet und zusammen mit der Fotokopie bescheinigt und gestempelt. Der gesamte Vorgang wird also elektronisch abgewickelt, Sie müssen nicht persönlich im Büro erscheinen. Sobald die Übersetzung fertig ist, schicke ich sie Ihnen per Post oder E-Mail zu.

Welche Dokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel müssen alle fremdsprachigen Urkunden, Zertifikate, Eintragungen, Führerscheine und Ausweisdokumente beglaubigt übersetzt werden, wenn sie einer deutschen oder spanischen Behörde vorgelegt werden sollen. Darüber hinaus verlangen viele Universitäten und Schulen beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Nachweisen. Im Zweifel rate ich dem Kunden immer, sich zunächst von der Behörde/dem Empfänger bestätigen zu lassen, dass tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Ich fertige selbstverständlich auch nicht-beglaubigte Übersetzungen an.

Außerdem müssen häufig Dokumente beglaubigt übersetzt werden, die als Beweismittel in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, bei Immobilienverkäufen und Erbschaftsangelegenheiten eingesetzt werden sollen. Dazu können beispielsweise Gutachten, E-Mails, Briefe, Rechnungen oder Kaufverträge zählen. Im Folgenden sehen Sie eine Liste der Dokumente, die in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erfordern, welche ich für die Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch anbiete.

Sollte Ihr Dokument hier nicht zu finden sein, senden Sie mir bitte eine E-Mail an info@marta-gomez.com. Ich berate Sie gerne.

Beglaubigte Übersetzung von offiziellen Urkunden:

Geburtsurkunden – Heiratsurkunden – Taufscheine – Todesurkunden – Führerscheine – Führungszeugnisse – Namensänderungsurkunden – Ehefähigkeitsbescheinigungen – Einbürgerungsurkunden

Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Zeugnissen:

Hochschulabschlüsse – Akademische Abschlüsse – Studienunterlagen (Transcript of Records) – Schulzeugnisse – Abiturzeugnisse – Master-Abschlüsse – Lebensläufe – Diplome – Gesellenbriefe – Meisterbriefe – Akademische Unterlagen für die Anerkennung von Studien und Berufen – Europäische Diplomzusätze

Beglaubigte Übersetzung von Verträgen und notariellen Urkunden:

Arbeitsverträge – Mietverträge – Kaufverträge – Schriftstücke – Private Verträge – Eheverträge

Beglaubigte Übersetzung von Berichten:

Krankengeschichten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Jahresbilanzen – Geschäftsberichte – Steuererklärungen – Bankunterlagen

Beglaubigte Übersetzung von gerichtlichen und notariellen Dokumenten:

Urteile – Beweismittel – Strafanzeigen – Beschlüsse – Vollmachten – Gutachten – Korrespondenz – Legalisationen – die Haager Apostille

Ist Ihr Dokument nicht dabei?

Grundsätzlich kann jedes Dokument beglaubigt übersetzt werden. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an info@marta-gomez.com. Ich berate Sie unverbindlich.

Haben Sie weitere Fragen zur beglaubigten Übersetzung?

Der Preis einer beglaubigten Übersetzung kann nicht festgelegt werden, ohne das Dokument vorab gesehen zu haben. In der Regel wird der Preis nach Normzeilen, Wörtern oder Zeitaufwand berechnet. Darüber hinaus können Zuschläge für Formatierungsarbeiten, handschriftliche Eintragungen, einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, Eilübersetzungen usw. erhoben werden. Auf meiner Honorarseite finden Sie weitere Informationen darüber, wie sich der Preis für eine beglaubigte Deutsch-Spanisch-Übersetzung berechnet. Wenn Sie ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, senden Sie mir bitte eine eingescannte Kopie an info@marta-gomez.com. Ich werde Ihnen ein unverbindliches Angebot mit dem Preis und der Bearbeitungszeit für Ihre Übersetzung zukommen lassen.

Ja, die Übersetzungen eines ermächtigten Übersetzers, der von einem deutschen Gericht bestellt wurde, sind in ganz Deutschland gültig. Mit anderen Worten: Wenn der Übersetzer, den Sie gefunden haben, vom OLG Düsseldorf bestellt ist und Sie in München wohnen, ist die Übersetzung auch in München gültig. Manche Behörden haben jedoch ihre eigenen, internen Regeln. Am besten fragen Sie im Zweifel dort nach, wo Sie die Übersetzung einreichen müssen. In Spanien wird nicht zwischen autonomen Gemeinschaften oder Provinzen unterschieden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Übersetzer oder die Übersetzerin ermächtigt ist, die beglaubigte Übersetzung in Deutschland auszuführen, suchen Sie ihn/sie bitte in dieser offiziellen Datenbank für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher. Wenn Sie einen beeidigten Übersetzer in Spanien benötigen, finden Sie ihn in der Suchmaschine für beeidigte Übersetzer des spanischen Außenministeriums.

Einige Übersetzer sind wie ich in beiden Ländern ermächtigt. Unsere Übersetzungen sind in ganz Deutschland und in Spanien gültig.

Ja, ohne Probleme. Da ich eine vom spanischen Außenministerium vereidigte Übersetzerin bin und auch beim Konsulat in Düsseldorf registriert bin, sind meine Übersetzungen in Spanien und bei allen konsularischen Vertretungen oder Botschaften Spaniens im Ausland gültig. Das bedeutet, dass meine Übersetzungen nicht legalisiert oder apostilliert werden müssen, wenn sie in Spanien abgegeben werden sollen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Übersetzung in Deutschland oder bei einer deutschen Botschaft im Ausland abgeben müssen, da ich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestellt wurde.

Ich bin auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt. Meine Übersetzungen werden daher auch in ganz Deutschland und den konsularischen Vertretungen und Botschaften im Ausland anerkannt. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland Sie Ihre Übersetzung einreichen müssen: Meine beglaubigten Übersetzungen sind in ganz Deutschland gültig.

Normalerweise werden meine Übersetzungen in Lateinamerika ohne Probleme akzeptiert, aber manchmal müssen sie legalisiert (apostilliert) werden. Fragen Sie bitte direkt bei der Behörde, bei der Sie das Dokument einreichen müssen nach, ob die Unterschrift des Übersetzers legalisiert werden muss. Wenn ja – keine Panik. Das Verfahren ist einfach, es kostet 25 Euro pro Dokument (so viel berechnet das Oberlandesgericht Düsseldorf). Ich schicke die beglaubigte Übersetzung zusammen mit dem Antrag direkt an das Gericht.

Das Gericht schickt Ihnen die legalisierte, beglaubigte Übersetzung und die Rechnung per Post zu. Dieser Vorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen, zusätzlich zu der Zeit, die ich für die Anfertigung der Übersetzung benötige. Weitere Informationen zur Apostille oder Legalisation finden Sie hier.

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