Die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungsurkunde: Welche Dokumente müssen übersetzt werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen?

Vor einiger Zeit kam ein Kunde ins Büro, um die beglaubigte Übersetzung seiner Einbürgerungsurkunde ins Spanische abzuholen. Es war ein junger Spanier, der seit einigen Jahren in Deutschland arbeitet und mir sagte, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für ihn einige Vorteile mit sich bringt.

Ob aus familiären Gründen, aus beruflichen Gründen, aus Verbundenheit mit dem Land oder aus anderen Gründen: Viele Spanier und Lateinamerikaner haben sich zu diesem Schritt entschlossen und den Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt.

Wie bei jedem langwierigen bürokratischen Verfahren (das Verfahren kann mehrere Monate oder sogar ein Jahr dauern) ist es wichtig, Geduld mitzubringen und den Papierkram mit Optimismus anzugehen. Für die Übersetzung der für die Einbürgerung erforderlichen Dokumente ist zudem ein vereidigter Übersetzer erforderlich, der diese beglaubigt.

Für die deutsche Einbürgerung zu übersetzende Dokumente

Einige der Dokumente, für die Sie eine beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerung vom Deutschen ins Spanische oder vom Spanischen ins Deutsche benötigen, sind:

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Einbürgerungszusicherung (carta de garantía de naturalización) und polizeiliches Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales). Zum Schluss müssen wir noch die lang erwartete Einbürgerungsurkunde (carta de naturalización/naturaleza) ins Spanische übersetzen. Wenn die Person, die die Einbürgerung beantragt, nicht der Europäischen Union angehört, müssen die Übersetzungen außerdem legalisiert oder apostilliert werden.

Aber eins nach dem anderen.

Sobald das gesamte Verfahren zur Beantragung der Staatsbürgerschaft bei den deutschen Behörden abgeschlossen ist und die von einem offiziellen Übersetzer ins Deutsche beglaubigten Übersetzungen vorgelegt wurden, muss ein weiteres Verfahren bei der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes eingeleitet werden. Wir müssen einen Antrag stellen, um unsere ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten, oder sie aufgeben. Für spanische Staatsbürger kann dies das Generalkonsulat von Spanien in Düsseldorf sein. Das Konsulat verlangt von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung der deutschen Bescheinigung ins Spanische durch einen ermächtigten Übersetzer, der beim Konsulat registriert ist.

Die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungsurkunde in Düsseldorf

Ich bin in der Liste der ermächtigten Übersetzer des Konsulats in Düsseldorf eingetragen, so dass meine beglaubigten Übersetzungen vom Konsulat in Düsseldorf problemlos anerkannt werden. Dies ist die Liste, ich stehe an fünfter Stelle in Düsseldorf. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail an info@marta-gomez.com.

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungsurkunde jedoch bei einer Botschaft in einem lateinamerikanischen Land wie Kolumbien, Venezuela, Argentinien oder Chile vorlegen müssen, ist es möglich, dass die Unterschrift des Übersetzers apostilliert werden muss. Dies geschieht über das Gericht, von dem der Übersetzer in Deutschland bestellt wurde.

Legalisation der beglaubigten Übersetzung während des Einbürgerungsverfahrens

Keine Sorge, es ist weniger kompliziert, als es klingt. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist, die Übersetzung zusammen mit diesem Formular einzusenden. Innerhalb von 1 oder 2 Wochen wird sie für Sie legalisiert. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, da alles per Post über diese Adresse beantragt und abgewickelt wird:

Landgericht Düsseldorf
Zimmer 5.162
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf

Um Zeit und Stress zu sparen, kann ich die Übersetzung und den Antrag auf Legalisation direkt an das Landgericht Düsseldorf schicken. Sie legalisieren meine Unterschrift und schicken Ihnen die Unterlagen per Post zu. Die Legalisation der Unterschrift des Übersetzers kostet 25 Euro und muss nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Es ist wirklich simpel.

Wenn Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben wollen, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung der entsprechenden Verzichtsurkunde ins Deutsche vorlegen. Da das Dokument in Deutschland eingereicht werden soll und ich ein in Deutschland vereidigter Übersetzer bin, müssen Sie die Übersetzung in diesem Fall nicht zusätzlich beglaubigen oder apostillieren lassen. Meine Übersetzungen sind in ganz Deutschland gültig.

Wenn Sie Fragen zur beglaubigten Übersetzung der Einbürgerungsurkunde haben, schreiben Sie mich gerne an. Schicken Sie mir bitte einen Scan des zu übersetzenden Dokuments per E-Mail. Ich werde Ihnen dann ein kostenloses und unverbindliches Angebot unterbreiten.

Vielen Dank!

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