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Beglaubigte Übersetzungen für Deutsch, Spanisch und Englisch in Düsseldorf

Als durch das OLG Düsseldorf und durch das spanische Außenministerium ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen für Deutsch, Spanisch und Englisch anzufertigen. Die von mir beglaubigten Übersetzungen (auch bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen genannt) sind in ganz Deutschland und Spanien gültig und werden von jeder Behörde akzeptiert. Ich bin ermächtigt, Übersetzungen für folgende Sprachkombinationen zu beglaubigen:

Spanisch ⇒ Deutsch

Deutsch ⇒ Spanisch

Englisch ⇒ Deutsch

Deutsch ⇒ Englisch

Was sind beglaubigte Übersetzungen?

In Deutschland darf eine beglaubigte Übersetzung nur von einem offiziell ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Die Ermächtigung eines Übersetzers erfolgt durch ein deutsches Gericht nach Prüfung der Qualifikation und Eignung. Erst danach darf der Übersetzer eine Übersetzung mit Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen. Als ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Arbeit mit diesen Mitteln zu bescheinigen.

Welche Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel müssen alle fremdsprachigen Urkunden, Zertifikate, Eintragungen, Führerscheine oder Personalausweise mit einer beglaubigten Übersetzung ergänzt werden, wenn sie einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen. Darüber hinaus verlangen viele Universitäten und Schulen beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Nachweisen. Im Zweifel rate ich dem Kunden immer, sich zunächst von der Behörde/dem Empfänger bestätigen zu lassen, dass tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Ich fertige selbstverständlich auch nicht-beglaubigte Übersetzungen an.

Außerdem müssen häufig Dokumente beglaubigt übersetzt werden, wenn sie als Beweismittel in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingesetzt werden sollen. Dazu können beispielsweise Gutachten, E-Mails, Briefe, Rechnungen oder Kaufverträge zählen. Im Folgenden sehen Sie eine Liste der Dokumente, die in der Regel eine beglaubigte Übersetzung benötigen und welche ich in den Sprachenkombinationen Deutsch, Spanisch und Englisch anbiete: 

 

Traductora Jurada Alemania

Geburtsurkunden – Heiratsurkunden – Taufscheine – Todesurkunden – Führerscheine – Führungszeugnisse – Namensänderungsurkunden – Ehefähigkeitszeugnisse

Krankengeschichten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Jahresbilanzen – Geschäftsberichte – Steuererklärungen

Hochschulabschlüsse – Akademische Abschlüsse – Studienunterlagen (Transcript of Records) – Schulzeugnisse – Abiturzeugnisse – Master-Abschlüsse – Lebensläufe – Diplome – Gesellenbriefe – Meisterbriefe

Urteile – Beweismittel – Strafanzeigen – Beschlüsse – Vollmachten – Gutachten – Korrespondenz – Legalisierungen – die Haager Apostille

Arbeitsverträge – Mietverträge – Kaufverträge – Schriftstücke – Private Verträge – Eheverträge

Ist Ihr Dokument nicht dabei? Grundsätzlich kann jedes Dokument mit einer beglaubigten Übersetzung versehen werden. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an info@marta-gomez.com für eine unverbindliche Beratung.

Benötigen Sie eine einfache Übersetzung
ohne Beglaubigung oder Stempel?

Beglaubigte Übersetzungen in Deutsch und Spanisch in NRW

Ich habe meinen Sitz in Düsseldorf und arbeite hauptsächlich für Kunden in Nordrhein-Westfalen. Meine Kunden sind im und um das Rheinland und das Ruhrgebiet ansässig: Düsseldorf, Dortmund, Köln, Bonn, Bielefeld, Hamm, Essen, Bochum, Ratingen, Duisburg, Krefeld, Recklinghausen, Wuppertal und Gelsenkirchen.

Übersetzungen aus dem Deutschen, Spanischen und Englischen biete ich natürlich auch für Kunden außerhalb NRWs zum Beispiel in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Hildesheim, Hessen, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, München, Mannheim, Siegen, Mainz, Frankfurt, Nürnberg und Regensburg an.

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