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LEC Spanien

Vorlage beglaubigter Übersetzungen in Gerichtsverfahren in Spanien

Ich habe schon seit einer Weile vor, einen kleinen Artikel zu schreiben, auf den mich meine Büronachbarin gebracht hat. Ich hatte Lust mich hinzusetzen, ein bisschen zum Thema zu recherchieren und den Artikel dann zu teilen. Außerdem habe ich in den letzten zwei Wochen Beweisunterlagen übersetzt, die später zusammen mit einer Klage bei Gericht in Spanien eingereicht werden.  

Los geht es also. Ich hoffe, dass der Artikel allen hilft, die als Anwalt tätig sind und im Rahmen eines Verfahrens in Spanien Unterlagen in einer anderen Sprache als Spanisch oder der offiziellen Amtssprache der Autonomen Region, in der das Gerichtsverfahren stattfindet, einreichen müssen. Alle Übersetzer, die von Kunden gefragt werden, ob die Übersetzung beglaubigt sein muss oder nicht, wissen nun, welche Vorschrift die Angelegenheit regelt und können ihren Kunden von nun an sogar das entsprechende Gesetz nennen.

Wer muss eine Übersetzung bei Gericht vorlegen?

Jeder Anwalt oder Prozessbevollmächtigte, der für ein Gerichtsverfahren in Spanien Dokumente einreichen muss, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder der Autonomen Region, in der das Verfahren stattfindet, verfasst sind, muss die Originaldokumente und die dazugehörige Übersetzung ins Spanische einreichen. 

Und damit stellt sich auch schon die alles entscheidende Frage.

Muss die Übersetzung beglaubigt sein?

Schauen wir uns an, was das Gesetz dazu sagt.

Wann muss eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden?

Das Gesetz, das vorschreibt, dass in ausländischer Sprache verfasste Dokumente zwingend zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden müssen, ist das spanische Zivilprozessgesetz 1/2000 (Ley 1/2000 de Enjuiciamiento Civil – LEC). In Artikel 144 heißt es hier:

„Alle Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder der offiziellen Amtssprache der jeweiligen Autonomen Region verfasst sind, müssen zusammen mit einer entsprechenden Übersetzung eingereicht werden.“

Artikel 144. Dokumente, die nicht in einer offiziellen Amtssprache verfasst sind. Einzusehen in dieser Veröffentlichung des spanischen Staatsanzeigers (BOE)  

Wie wir sehen, schreibt das Gesetz in diesem ersten Absatz lediglich vor, dass eine Übersetzung vorgelegt werden muss. Ob sie beglaubigt wird oder nicht, entscheidet also im Grunde derjenige, der die Unterlagen einreicht.

Im zweiten Absatz wird festgelegt, dass die Übersetzung  „privat erfolgen kann“, dass sie also nicht zwangsläufig beglaubigt sein muss. Später jedoch heißt es genauer: „Sollte eine der Parteien sie innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung anfechten und unter Angabe der entsprechenden Gründe erklären, dass sie sie nicht für richtig und vollständig hält, wird der Urkundsbeamte für den in Frage stehenden Teil der Übersetzung die Anfertigung einer offiziellen Übersetzung anordnen“ – einer beglaubigten also.

Und wer müsste diese dann bezahlen? Derjenige, der die unbeglaubigte Übersetzung eingereicht hat.

Was geschieht, wenn die beglaubigte Übersetzung am Ende im Wesentlichen mit der zu Beginn eingereichten Übersetzung übereinstimmt? In diesem Fall ginge die Rechnung an denjenigen, der die beglaubigte Übersetzung beantragt hat.

Es ist immer ratsam, einen professionellen Fachübersetzer mit der Übersetzung des in einer anderer Sprache verfassten Dokuments, das bei Gericht eingereicht werden soll, in die spanische Sprache zu beauftragen. So sinkt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass sie angefochten wird. Man vermeidet, dass sich das Gerichtsverfahren unnötig in die Länge zieht – mit allem, was das sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten bedeutet. Im unwahrscheinlichen Fall einer Anfechtung der Übersetzung lägen die Chancen bedeutend höher, dass die im Nachhinein erstellte beglaubigte Übersetzung mit der vorherigen, unbeglaubigten Version „im Wesentlichen übereinstimmt“ und die Rechnung so der Gegenpartei übermittelt wird.

Fazit

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden müssen. Diese sind nur erforderlich, wenn die Gegenpartei die unbeglaubigte Übersetzung anfechtet.

Auch wenn beglaubigte Übersetzungen teurer sind, ist es manchmal angebracht, von  vornherein die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung in Erwägung zu ziehen. Anfechtungen von Übersetzungen bei Gericht sind keine Seltenheit. Es kommt durchaus vor und es ist gut, darauf vorbereitet zu sein.

In jedem Fall kann es einem einige Schwierigkeiten ersparen, eine gute Übersetzung einzureichen, auch wenn diese unbeglaubigt ist. Sie wird schwerlich anzufechten sein, wenn sie von einem Fachübersetzer angefertigt wurde, der auf juristische und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert ist. Um nicht zu vergessen, dass die Kosten für die beglaubigte Übersetzung in dem Fall, dass beide weitestgehend übereinstimmen, so der Partei auferlegt werden, die die einfache Übersetzung angefochten hat.

Ich hoffe, mit diesem Artikel für ein bisschen mehr Klarheit gesorgt zu haben. Bei Fragen genügt eine Mail an: info@marta-gomez.com. In diesem Blogeintrag gibt es mehr zum Thema beglaubigte Übersetzungen in Deutschland und eine Erklärung aller wichtigen Aspekte.

Vielen Dank fürs Lesen und bis bald!

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