NIE-Nummer in Spanien beantragen: Anleitung für Deutsche 2026
Wer nach Spanien ziehen, eine Immobilie kaufen, ein Bankkonto eröffnen oder beruflich tätig werden möchte, benötigt in vielen Fällen eine spanische NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero).
Die Beantragung der NIE gehört zu den ersten Schritten bei nahezu jedem Behördenverfahren in Spanien. Dennoch sind viele Antragsteller unsicher, wo die Nummer beantragt wird, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine persönliche Anwesenheit notwendig ist.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer eine NIE benötigt, wie die Beantragung funktioniert und welche Dokumente gegebenenfalls mit Apostille oder beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen.
Tabla de contenidos | Inhaltsverzeichnis
Was ist die spanische NIE-Nummer?
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird natürlichen Personen zugeteilt, die wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Beziehungen zu Spanien haben. Die NIE ist einmalig, persönlich und bleibt dauerhaft bestehen.
Die Nummer dient gegenüber spanischen Behörden als Identifikationsmerkmal und wird in zahlreichen Verwaltungs- und Steuerverfahren verwendet.
Wie sieht eine NIE-Nummer aus?
Die NIE besteht aus einem Buchstaben, einer Zahlenfolge und einem weiteren Buchstaben. Die Nummer selbst hat in etwa das folgende Format:
X1234567A
Die NIE wird üblicherweise auf einer behördlichen Bescheinigung ausgestellt, auf der neben der Nummer auch die persönlichen Daten des Inhabers aufgeführt sind.
Durch welche Rechtsvorschriften wird die NIE-Nummer geregelt? Der Königliche Erlass 557/2011 vom 20. April 2011 regelt die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration. Artikel 206 dieses Erlasses regelt die spanische NIE-Nummer, um die es in diesem Artikel geht.
Wer benötigt eine NIE-Nummer in Spanien?
Die NIE wird ausländischen Staatsangehörigen zugeteilt, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen verfolgen.
Eine NIE wird häufig benötigt für:
- den Kauf einer Immobilie in Spanien
- die Eröffnung eines spanischen Bankkontos
- die Aufnahme einer Beschäftigung
- die Gründung eines Unternehmens
- den Abschluss von Strom-, Wasser- oder Internetverträgen
- den Erwerb eines Fahrzeugs
- die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer
- steuerliche Angelegenheiten
- die Aufnahme eines Studiums
Jeder ausländische Bürger, der seinen Wohnsitz in Spanien hat und deshalb seine Einkommenssteuererklärung in Spanien abgeben muss, braucht eine auf seinen Namen ausgestellte NIE-Nummer. Auch nicht-spanische Staatsbürger, die zwar nicht in Spanien ansässig sind, aber Eigentum in Spanien erworben haben oder zu erwerben beabsichtigen, benötigen solch eine Ausländeridentifikationsnummer. Sie ist außerdem verpflichtend für alle, die aus einem anderen Land kommen und in Spanien studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen wollen. Zu beachten ist, dass es in Spanien Verwaltungsverfahren gibt, für die der Besitz der NIE nicht zwingend erforderlich ist, um den jeweiligen Antrag stellen oder das betreffende Verfahren einleiten zu können. In vielen Fällen vereinfacht es den Vorgang aber erheblich. Dies gilt z.B. für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte usw.), die planen, sich in Spanien niederzulassen.
Auch Personen, die nicht dauerhaft in Spanien leben, benötigen häufig eine NIE, beispielsweise beim Kauf einer Ferienimmobilie.
Wofür braucht man die NIE-Nummer?
Die NIE wird für praktisch jedes Verfahren vor der spanischen Verwaltung benötigt: Sie muss in allen Anträgen, Erklärungen und Verfahrenshandlungen angegeben werden. Darüber hinaus wird die NIE von den spanischen Steuerbehörden (Hacienda) unter anderem für die Festsetzung der Einkommenssteuer (impuesto sobre la renta de personas físicas) verwendet. Die NIE selbst verleiht jedoch kein Aufenthaltsrecht. Sie dient ausschließlich der Identifikation. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, müssen Sie gesondert eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Abschluss von Mietverträgen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Beantragung eines Darlehens
- Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit
- Abschluss von Versicherungen
- Erwerb eines Fahrzeugs
- steuerliche Verfahren
- Studium in Spanien
Die NIE wird in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen von Amts wegen ausgestellt. Sie können die NIE-Nummer beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen möchten. Sie müssen dem zuständigen Amt hierzu Ihre wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Interessen mitteilen.
Kann man die NIE aus Deutschland beantragen?
Ja. Die NIE kann grundsätzlich sowohl in Spanien als auch über die zuständige spanische Auslandsvertretung beantragt werden.
Viele Antragsteller entscheiden sich jedoch dafür, die Beantragung durch einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien durchführen zu lassen. Dies spart häufig Reisen und Wartezeiten.
Wo beantragt man die NIE-Nummer?
Die NIE wird in Spanien persönlich bei der Generaldirektion der Polizei, der Guardia Civil, bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der Polizeistdienststelle Ihres Wohnsitzes beantragt. Wer sich außerhalb Spaniens befindet, kann sich an die zuständige spanische Auslandsvertretung wenden.
Ist der Antragsteller nicht in der Lage, nach Spanien zu reisen, um den Antrag zu stellen, kann der Antrag von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Es gibt viele Agenturen, die die NIE in Ihrem Namen beantragen können. Um einen Dritten zu bevollmächtigen, die NIE in Ihrem Namen zu beantragen, müssen Sie Folgendes tun:
NIE über einen Bevollmächtigten beantragen
Sie müssen ihm/ihr vor einem Notar eine Vollmacht ausstellen und ihn/sie so ausdrücklich bevollmächtigen, die NIE-Nummer in seinem/ihrem Namen zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Vollmacht mit der Haager Apostille versehen lassen müssen. Wenn Sie die Vollmacht in deutscher Sprache verfasst haben, bedenken Sie auch, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung der deutschen Vollmacht und der Haager Apostille benötigen.
Sie müssen Ihrem Vertreter oder Bevollmächtigten Ihren Reisepass oder Personalausweis aushändigen oder ihm eine beglaubigte Kopie zusenden. Eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses können Sie problemlos bei einem Notar anfertigen lassen. Wenn Sie die Kopie in Deutschland oder im Ausland anfertigen lassen, bedenken Sie, dass Sie zusätzlich die Haager Apostille beantragen müssen, damit die beglaubigte Kopie des Passes von den Polizeidienststellen und Ausländerbehörden akzeptiert wird.
Welche Unterlagen werden für die NIE benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Behörde und Antragsgrund leicht variieren.
Typischerweise werden benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über den Grund der Beantragung
- Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- gegebenenfalls weitere Nachweise oder Dokumente
Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
So füllen Sie das Formular EX-15 für die Beantragung einer NIE aus
Das Formular EX-15 ist der offizielle Antrag auf Vergabe einer NIE (Número de Identidad de Extranjero). Es muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr eingereicht werden.
Schritt 1: Formular herunterladen
Laden Sie das aktuelle Formular EX-15 von der Website der spanischen Behörden herunter und drucken Sie es aus.
Schritt 2: Persönliche Angaben eintragen
Im Abschnitt „Datos del extranjero“ tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort und Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Familienstand
- Namen der Eltern
- Reisepassnummer
- Anschrift im Wohnsitzland
Achten Sie darauf, dass die Angaben mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis übereinstimmen.

Schritt 3: Zustellanschrift angeben
Im Abschnitt „Domicilio a efectos de notificaciones“ tragen Sie die Adresse ein, unter der Sie Mitteilungen der spanischen Behörden erhalten möchten.
Wenn Sie bereits eine Adresse in Spanien haben, empfiehlt es sich, diese anzugeben.
Schritt 4: Grund für die NIE-Beantragung auswählen
Unter „Motivos“ müssen Sie den Grund für Ihren Antrag angeben.
Typische Gründe sind beispielsweise:
- Kauf einer Immobilie in Spanien
- Eröffnung eines Bankkontos
- Gründung eines Unternehmens
- Arbeitsaufnahme
- Steuerliche Angelegenheiten
- Erbschaft oder Schenkung
Je konkreter der Grund angegeben wird, desto einfacher kann die Behörde Ihren Antrag prüfen.
Schritt 5: Ort, Datum und Unterschrift
Tragen Sie den Ort und das Datum der Antragstellung ein und unterschreiben Sie das Formular.
Die Unterschrift muss mit der Unterschrift auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
Praktischer Hinweis
Füllen Sie das Formular möglichst in Großbuchstaben und gut lesbar aus. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Es empfiehlt sich außerdem, von allen eingereichten Unterlagen Kopien für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.
So laden Sie das Formular „Tasa Modelo 790 Código 012“ herunter und füllen es aus
Für die Beantragung einer NIE (Número de Identidad de Extranjero) muss zunächst die entsprechende Verwaltungsgebühr entrichtet werden. Hierfür wird das Formular Modelo 790 Código 012 verwendet.
Schritt 1: Formular aufrufen
Rufen Sie die offizielle Website der spanischen Polizei auf und wählen Sie die Option „Rellenar formulario y descargar“ aus.
Schritt 2: Persönliche Daten eingeben
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten in das Formular ein:
- Reisepassnummer oder Ausweisnummer
- Vor- und Nachname
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Kontaktdaten
Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet.
Schritt 3: Den richtigen Vorgang auswählen
Im Abschnitt „Autoliquidación“ wählen Sie die Option:
„Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado“ (Vergabe einer Ausländeridentitätsnummer (NIE) auf Antrag der betroffenen Person.) Nach Auswahl dieser Option wird die aktuell gültige Gebühr automatisch angezeigt.
Schritt 4: Zahlungsart wählen
Anschließend wählen Sie die gewünschte Zahlungsart:
- Barzahlung (efectivo) bei einer spanischen Bank
- Lastschrift (adeudo en cuenta) von einem geeigneten spanischen Bankkonto
Schritt 5: Formular herunterladen und ausdrucken
Nachdem alle Angaben vollständig eingetragen wurden, können Sie das Formular als PDF herunterladen und ausdrucken.
Schritt 6: Gebühr bezahlen
Wenn Sie die Barzahlung gewählt haben, legen Sie das ausgedruckte Formular bei einer spanischen Bank vor und bezahlen dort die Gebühr. Die Bank bestätigt die Zahlung durch einen Stempel oder Zahlungsnachweis.
Schritt 7: Zahlungsnachweis zur NIE-Beantragung mitbringen
Den Zahlungsnachweis müssen Sie zusammen mit dem Formular EX-15 und den übrigen erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Termin zur NIE-Beantragung vorlegen.

Praktischer Hinweis
Achten Sie darauf, die richtige Gebührenposition auszuwählen. Das Formular Modelo 790 Código 012 wird für zahlreiche ausländerrechtliche Verfahren verwendet. Wird versehentlich eine falsche Option ausgewählt, muss in der Regel ein neues Formular erstellt und die Gebühr erneut entrichtet werden.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung für die NIE-Beantragung?
Ja. Wenn Sie im Rahmen der NIE-Beantragung deutschsprachige Dokumente bei einer spanischen Behörde vorlegen müssen, wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische verlangt. Diese muss von einem durch das spanische Außenministerium (MAEC) vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Dies betrifft unter anderem Dokumente wie Vollmachten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse, Apostillen oder notarielle Urkunden.
Beglaubigte Übersetzungen eines vom MAEC ermächtigten Übersetzers werden in Spanien offiziell anerkannt und von Behörden wie der Policía Nacional, Ausländerbehörden, Notaren und anderen öffentlichen Stellen regelmäßig akzeptiert.m vereidigte Übersetzerin sowie vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen an, die bei Behörden und Institutionen in Spanien anerkannt werden.
Muss man vorab einen Termin vereinbaren?
In den meisten Fällen ja. Da viele Behörden ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung arbeiten, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin zu reservieren. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel online über die zuständigen Behörden oder Auslandsvertretungen.
Wie lange dauert die Beantragung der NIE?
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde und der jeweiligen Provinz ab. In vielen Fällen hält man die NIE schon beim Verlassen der Dienststelle in der Hand. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bearbeitung ein paar Tage dauert. In diesem Fall erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Unterlagen bei dem Amt, bei dem Sie den Antrag abgegeben haben, einen Beleg (resguardo), also eine offizielle Bestätigung, wann Sie Ihre NIE abholen können. Beachten Sie, dass Sie sie nicht persönlich abholen müssen. Jeder, der den Beleg vorlegen kann, kann sie in Ihrem Namen abholen.
Wer die NIE für einen Immobilienkauf, eine Erbschaft oder ein anderes zeitkritisches Verfahren benötigt, sollte die Beantragung daher möglichst frühzeitig einleiten.
Gemäß Königlichem Erlass 557/2011 „muss das Verfahren innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Eingang des Antrags beim Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle abgeschlossen werden“. Wie lange es tatsächlich dauert, bis der Antrag bearbeitet ist, hängt jedoch stark von der Region ab, in der er gestellt wird. In der Regel schwankt die Bearbeitungszeit zwischen 1 und 15 Tagen.
Muss die NIE erneuert werden?
Nein. Die NIE wird grundsätzlich nur einmal vergeben und bleibt dauerhaft bestehen. Die Nummer selbst verliert nicht ihre Gültigkeit und muss nicht verlängert werden.
Was tun bei Verlust der NIE?
Geht das Dokument verloren oder wird es gestohlen, sollte der Verlust dokumentiert und bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Anschließend kann die Ausstellung eines neuen Nachweisdokuments beantragt werden. Die ursprüngliche NIE-Nummer bleibt dabei unverändert.
Häufig gestellte Fragen zur NIE-Nummer
Kann ich in Spanien eine Immobilie ohne NIE kaufen?
Für die notarielle Abwicklung eines Immobilienkaufs wird in der Regel eine NIE benötigt. Es empfiehlt sich daher, die Nummer rechtzeitig vor dem geplanten Kauf zu beantragen.
Kann ich die NIE online beantragen?
Derzeit ist die vollständige Beantragung der NIE in den meisten Fällen nicht vollständig online möglich. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel online über die zuständigen Behörden oder Auslandsvertretungen.
Ist die NIE lebenslang gültig?
Ja. Die NIE wird nur einmal vergeben und bleibt dauerhaft bestehen.
Ist die NIE dasselbe wie eine Aufenthaltsgenehmigung?
Nein. Die NIE dient lediglich der Identifikation von Ausländern gegenüber spanischen Behörden und Institutionen.
Kann jemand die NIE für mich beantragen?
In vielen Fällen kann ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter die Beantragung übernehmen.
Muss eine Apostille übersetzt werden?
Wenn die Apostille zusammen mit dem zugrunde liegenden Dokument bei einer spanischen Behörde eingereicht wird, empfiehlt sich häufig auch die Übersetzung der Apostille. Die konkreten Anforderungen können je nach Behörde unterschiedlich sein.
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für Spanien?
Wenn Sie für Ihre NIE-Beantragung, einen Immobilienkauf, eine Erbschaft oder ein anderes Verfahren in Spanien eine beglaubigte Übersetzung benötigen, unterstütze ich Sie gerne.
Als vom spanischen Außenministerium vereidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Spanisch und Spanisch–Deutsch an, die bei Behörden und Institutionen in Spanien anerkannt werden.
Senden Sie mir Ihre Unterlagen unverbindlich per E-Mail. Sie erhalten kurzfristig ein Festpreisangebot sowie eine Einschätzung zur Bearbeitungszeit.
