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Übersetzung von Handelsregisterauszügen ins Spanische

Im Handelsregister werden Daten zum Handel erfasst, in Deutschland wie in Spanien. Deshalb spielt es eine entscheidende Rolle für die Gründung oder Verlegung von Gesellschaften oder Unternehmen in Deutschland oder Spanien. Wenn Sie expandieren möchten oder Ihre Tätigkeit auf eine Gesellschaft in Spanien ausweiten möchten, brauchen Sie eine Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs ins Spanische.

Dieser Artikel wird Ihnen dabei helfen.

Möchten Sie eine Kapitalgesellschaft eintragen lassen oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens in Spanien eröffnen?

Um eine spanische oder lateinamerikanische Firma in Deutschland eintragen zu lassen, müssen Sie die spanischsprachigen Dokumente in Form einer beglaubigten Übersetzung einreichen. Diese Unterlagen, also der Handelsregisterauszug oder eine einfache Bescheinigung, enthalten für gewöhnlich alle Handelsregisterinformationen.

Für Unternehmen spielt die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs ins Spanische eine wichtige Rolle.

Übersetzung von Handelsregisterauszügen ins spanische Sprache

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen, um Ihre Geschäfte in Spanien in die Wege leiten oder dort eine Niederlassung gründen zu können, bin ich Ihnen gerne behilflich. Meine beglaubigten Übersetzungen sind in Spanien gültig. Eine Überbeglaubigung meiner Unterschrift ist nicht nötig. Da ich vom spanischen Außenministerium offiziell ernannt bin, können Sie die Übersetzung direkt und ohne zusätzliche Schritte bei der zuständigen Behörde einreichen. Ich verfüge außerdem über eine in Spanien gültige elektronische Signatur, sodass die Übersetzung auf diesem Wege vorab eingereicht werden kann, wenn es eilig ist.

Bitte vergewissern Sie sich, ob der originale Handelsregisterauszug mit einer Apostille versehen werden muss, bevor er im Zielland eingereicht werden kann. Die Apostille muss in dem Fall mit übersetzt werden!

AUF DER GRUNDLAGE DER ERFAHRUNGEN MEINER KUNDEN

Um die Kosten für eine beglaubigte, also offiziell anerkannte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs ins Deutsche oder Spanische zu erfahren, senden Sie mir bitte alle Seiten des Dokuments, einschließlich der Apostille, als Scan zu: info@marta-gomez.com. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot (während meiner Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr).

Ihre Unterlagen behandele ich absolut vertraulich.

Nachdem alle Details geklärt und alle Fragen beantwortet sind, mache ich mich an die Arbeit. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung bequem per Post an die Adresse geschickt, die Sie mir angeben. 

Bei Fragen zum Thema Übersetzung von Handelsregisterauszügen ins Spanische können Sie sich jederzeit gerne bei mir melden. Sie erreichen mich telefonisch unter (+49) 159 068 29104 oder per E-Mail (info@marta-gomez.com).

Ich hoffe, dass ich Ihnen einige nützliche Informationen habe an die Hand geben können. Bis bald!

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